Willkommen in unserem Unternehmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sie starten in Kürze ein Arbeitsverhältnis in unserem Unternehmen oder haben dieses vor kurzem begonnen, dann möchten wir Ihnen in einer ersten Unterweisung bereits die Möglichkeit geben, unser Unternehmen kennenzulernen und erste kompakte Informationen für die Anfangsphase abzurufen. 

 

Die Online-Unterweisung zum Beschäftigungsbeginn ist als Externer Link zu unserer Microsoft Forms Anwendung jetzt unmittelbar für Sie verfügbar. Mit einem Klick auf den orangene Button geht es los...

  

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie während der Anfangsphase Ihrer Beschäftigung eventuell Fragen haben oder Unterstützung benötigen. Sie können unsere Betriebs-/Bereichsleitungen oder die MitarbeiterInnen der Regionalverwaltung in Wört jederzeit ansprechen.   


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Übersichtstabelle telefonischer Krankmeldungen
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlichen Dauer zu informieren. Bereits am 1. Tag der Erkrankung ist dies der betreffenden Stelle innerhalb vorgegebener Fristen telefonisch mitzuteilen. Eine Meldung per Email ist nicht zulässig. Nähere Informationen zur Arbeitsunfähigkeit entnehmen Sie dem Verfahren bei Krankmeldungen.
QF_2.2-01 Übersichtstabelle telefonische
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Belehrung Infektionsschutzgesetz
Merkblatt Belehrung gemäß § 35 IfSG.pdf
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